Lexikon -Zahlung von Beiträgen
Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.
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Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.